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Beschwerderegel

Beschwerderegel

1. Das Beschwerdeverfahren unterliegt den folgenden einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „BGB“ genannt) sowie das Gesetz Nr. 108/2024 zum Verbraucherschutz und zur Änderung bestimmter Gesetze (im Folgenden „Verbraucherschutzgesetz“ genannt). Das Reklamationsverfahren des Online-Shops www.gommer.at regelt die Bedingungen, die Art der Reklamation, einschließlich Informationen darüber, wo die Ware reklamiert werden kann. Das Reklamationsverfahren ist ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers und des Kaufvertrags, der zwischen dem Händler und dem Verbraucherkäufer (im Folgenden „Käufer“ genannt) geschlossen wird, der beim Händler über den Online-Shop www.gommer.at

Der Händler ist der Betreiber des Online-Shops www.gommer.at
Firmenname: Gommer, s.r.o.
Sitz: Mierová 1449/67, Galanta 924 01
Identifikationsnummer (Id. Nr.): 52 186 351
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 212 0950 359
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: SK212 0950 359
Eingetragen im Handelsregister: Eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Trnava, Abteilung: Sro, Einlage: 43753/T, in dessen Namen PhDr. Csaba Losonszkí, MBA oder Nikoleta Bozsek, MBA

Kontaktdaten des Händlers:
Kundenhotline: +43 650 804 8841
E-Mail: info@gommer.at
Korrespondenzadresse: Mierová 1449/67, Galanta 92401, Slowakei

Kontonummer für bargeldlose Zahlungen:
Bank: Unicreditbank
Kontonummer: 1622748018 / 1111
IBAN: SK17 1111 0000 0016 2274 8018
BIC(SWIFT): UNCRSKBX

E-Commerce-Website: www.gommer.at

2. Der Käufer bestätigt, dass er sich mit dem Absenden der Bestellung ordnungsgemäß mit dem Reklamationsverfahren vertraut gemacht und es verstanden hat.

3. Die verkaufte Sache muss den vereinbarten Anforderungen entsprechen; dies gilt nicht, wenn der Kaufmann den Käufer bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine bestimmte Beschaffenheit der Sache nicht den allgemeinen Anforderungen entspricht und der Käufer dem zugestimmt hat. Die verkaufte Sache entspricht den vereinbarten Anforderungen, insbesondere wenn:
a) der im Vertrag festgelegten Beschreibung, Art, Menge und Qualität entspricht,
b) für einen bestimmten Zweck geeignet ist, den der Käufer dem Händler spätestens mitgeteilt hat
c) bei Vertragsschluss und dem der Händler zugestimmt hat,
d) zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, im Vertrag im Hinblick auf seinen Zweck definierte Funktionen zu erfüllen (nachfolgend „Funktionalität“ genannt),
e) sich durch weitere im Vertrag festgelegte Merkmale auszeichnet,
f) mit sämtlichem im Vertrag definierten Zubehör geliefert wird,
g) wird mit einer Gebrauchsanweisung geliefert, einschließlich Anweisungen für die Montage und Installation, wie im Vertrag festgelegt.

4. Der verkaufte Artikel entspricht den allgemeinen Anforderungen:
a) für alle Zwecke geeignet ist, für die eine Sache gleicher Art üblicherweise verwendet wird
b) unter Berücksichtigung insbesondere der für die jeweilige Branche gültigen gesetzlichen Vorschriften, technischen Standards oder Verhaltenskodizes, sofern keine technischen Standards entwickelt wurden,
c) der Beschreibung und Qualität des Musters oder Modells entspricht, das der Händler dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat,
d) mit Zubehör, Verpackung und Anleitung, einschließlich Montage- und Installationsanleitung, geliefert wird, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann, und in ausreichender Menge, Qualität und mit Merkmalen wie Funktionalität, Kompatibilität, Sicherheit und der Fähigkeit, seine Funktionalität und Leistung aufrechtzuerhalten, geliefert wird bei normalem Gebrauch (im Folgenden „Lebensdauer“), die bei einem Artikel der gleichen Art üblich sind und mit denen der Käufer angesichts der eschaffenheit des verkauften Artikels vernünftigerweise rechnen kann.

5. Der Händler haftet für alle Mängel, die der verkaufte Artikel zum Zeitpunkt seiner Lieferung aufweist und die sich innerhalb von (2) zwei Jahren nach Lieferung des Artikels zeigen.

6. Bei einer gebrauchten Sache können die Parteien eine kürzere Verjährungsfrist des Unternehmers für Mängel vereinbaren, jedoch nicht kürzer als (1) ein Jahr ab Lieferung der Sache.

7. Zeigt sich der Mangel innerhalb von (2) zwei Jahren ab Lieferung der Sache gemäß Ziffer 5 und 6, wird vermutet, dass die Sache bereits zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft war.

8. Der Händler haftet für Mängel, die auf eine fehlerhafte Montage oder Installation des Artikels zurückzuführen sind, wenn:
a) die Montage oder Installation Bestandteil des Kaufvertrages war und vom Unternehmer oder unter dessen Verantwortung durchgeführt wurde, oder
b) Die Montage oder Installation, die vom Käufer hätte durchgeführt werden müssen, wurde vom Käufer aufgrund von Mängeln in der vom Unternehmer bereitgestellten Montage- oder Installationsanleitung fehlerhaft durchgeführt.

9. Soweit ein Mangel der verkauften Sache vom Unternehmer zu vertreten ist, hat der Käufer das Recht auf Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (§ 623), das Recht auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder das Recht zum Rücktritt vom Kaufpreis Kaufvertrag (§ 624).

10. Rechte aus der Mängelhaftung kann der Käufer nur geltend machen, wenn er den Mangel innerhalb von (2) zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist gemäß § 619 Abs. 1 BGB gerügt hat. 1 bis 3.

11. Die Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung schließt das Recht des Käufers auf Ersatz des durch den Mangel entstandenen Schadens nicht aus.

12. Der Mangel kann auf Folgendes zurückzuführen sein:
– persönlich direkt in einer Niederlassung des Händlers, bei einer anderen Person, über die der Händler den Käufer vor Vertragsabschluss oder vor Absendung der Bestellung informiert hat,
– mittels Fernkommunikation an der eingetragenen Geschäftsadresse,
– am Sitz des Händlers oder an einer anderen Adresse, die der Verkäufer dem Käufer bei Vertragsschluss oder nach Vertragsschluss mitgeteilt hat.

13. Durch Ausfüllen des Händlerbeschwerdeformulars, das Sie unter www.gommer.at herunterladen können, und durch Einreichen der Rechnung (Steuerbeleg). Dieses Formular beinhaltet z.B. Identifikationsdaten des Käufers, Daten zur mangelhaften Ware – Rechnungsnummer, Name der Ware, Beschreibung des Reklamationsgrundes.

14. Der Händler hat dem Käufer unverzüglich nach der Rüge des Mangels durch den Käufer eine schriftliche Mängelrüge zu übermitteln. In der Rügebestätigung gibt der Händler die Frist an, innerhalb derer er den Mangel beseitigen wird. Die gemäß dem vorstehenden Satz mitgeteilte Frist darf nicht länger als (30) dreißig Tage ab dem Tag der Mängelrüge sein, wenn die längere Frist nicht durch einen objektiven Grund gerechtfertigt ist, der außerhalb der Kontrolle des Unternehmers liegt.

15. Lehnt der Händler die Mängelgewähr ab, wird er dem Käufer die Gründe für die Verweigerung schriftlich mitteilen. Weist der Käufer die Verantwortung des Verkäufers für den Mangel durch ein Gutachten oder Gutachten einer akkreditierten Person, einer autorisierten Person oder einer benannten Person nach, kann er den Mangel wiederholt anzeigen und der Händler kann die Verantwortung für den Mangel nicht verweigern; bei wiederholter Mängelrüge gilt § 621 Abs. 3 gilt nicht. § 509 Abs.2.

16. Die Haftung für Mängel, die von der Gewährleistung erfasst werden, besteht nicht, wenn die Mängel nach dem Übergang der Schadensgefahr für die Ware nach deren Übernahme durch den Käufer entstanden sind, insbesondere:
a) durch den Verlust eines Kassenbons oder einer Rechnung, die einen Nachweis über die Berechtigung der Geltendmachung von Mängelansprüchen
ermöglicht,
b) unterlassene Anzeige offensichtlicher Mängel bei Übernahme der Ware/beschädigte Verpackung,
c) mit Ablauf der Gewährleistungsfrist der Ware,
d) mechanische Beschädigung der Ware,
e) Schäden an der Ware während des Transports mit eigenen Transportmitteln,
f) die Ware unter Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung und unter Verstoß gegen die Wartungsvorschriften unter Bedingungen zu verwenden, die aufgrund ihrer Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einwirkungen nicht der natürlichen Umgebung entsprechen,
g) unsachgemäße Behandlung und nachlässige Behandlung, Wartung oder Vernachlässigung der Pflege der Ware,
h) Schäden an der Ware durch übermäßige Belastung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation, allgemeinen Grundsätzen, technischen Standards festgelegten Bedingungen,
i) Sachschäden aufgrund unvermeidbarer oder unvorhersehbarer Ereignisse,
k) für mögliche Tipp- und Grammatikfehler, die der Käufer bei der Erstellung der Verpackung macht.

17. Der Händler behält sich das Recht vor, die vom Käufer per Nachnahme versandte Ware nicht anzunehmen. Für den Fall, dass der Käufer die reklamierte Ware an den Händler sendet, muss diese so verpackt werden, dass sie beim Transport nicht beschädigt wird. Eine Beschädigung der Ware während des Transports kann dazu führen, dass der Anspruch nicht anerkannt wird.

18. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist der Käufer nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Der Käufer kann keine Methode zur Beseitigung des Mangels wählen, die nicht möglich ist oder die im Vergleich zur zweiten Methode zur Beseitigung des Mangels dem Unternehmer unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Wertes der Sache, unverhältnismäßige Kosten verursachen würde ohne den Mangel, die Schwere des Mangels und die Tatsache, ob die zweite Art der Mangelbeseitigung dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde.

19. Der Unternehmer kann die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der Umstände nach Abs. 18 Satz 2, mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.

20. Der Händler repariert oder ersetzt den Artikel innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Käufer den Mangel beanstandet hat, kostenlos, auf eigene Kosten und ohne dem Käufer ernsthafte Schwierigkeiten zu bereiten, unter Berücksichtigung der Art des Artikels und der Zweck, für den der Käufer den Artikel angefordert hat.

21. Zum Zweck der Nachbesserung oder Ersatzlieferung übergibt oder stellt der Käufer die Sache dem Händler oder einer von ihm bestimmten Person zur Verfügung. Die Kosten der Warenübernahme trägt der Händler.

22. Der Händler liefert dem Käufer auf eigene Kosten den reparierten Artikel oder einen Ersatzartikel auf die gleiche oder ähnliche Weise, wie der Käufer den mangelhaften Artikel geliefert hat, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Wenn der Käufer den Artikel nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag übernimmt, an dem er ihn übernehmen sollte, kann der Händler den Artikel verkaufen. Handelt es sich um eine Sache mit höherem Wert, wird der Händler den Käufer vorab über den beabsichtigten Verkauf informieren und ihm eine angemessene Nachfrist zur Übernahme der Sache setzen. Unmittelbar nach dem Verkauf zahlt der Händler dem Käufer den Erlös aus der Veräußerung der Sache abzüglich der Kosten, die er absichtlich für die Lagerung und den Verkauf aufgewendet hat, wenn der Käufer innerhalb einer von ihm gesetzten angemessenen Frist von seinem Recht auf einen Anteil am Erlös Gebrauch macht den Händler in der Mitteilung über den beabsichtigten Verkauf der Sache. Der Kaufmann kann die Sache auf seine Kosten vernichten, wenn ein Verkauf nicht möglich war oder der erwartete Verwertungserlös nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, die der Kaufmann für die Verwahrung der Sache absichtlich aufgewendet hat, und die Kosten, die ihm durch die Verwahrung entstanden sind Der Händler müsste zwangsläufig für den Verkauf ausgeben.

23. Bei der Beseitigung eines Mangels sorgt der Händler für den Ausbau der Sache und den Einbau einer reparierten Sache oder einer Ersatzsache, wenn der Ersatz oder die Reparatur den Ausbau einer mangelhaften Sache erfordert, die ihrer Art und ihrem Zweck entsprechend eingebaut wurde bevor der Mangel offensichtlich wurde. Der Händler und der Käufer können vereinbaren, dass der Ausbau des Artikels und der Einbau des reparierten oder Ersatzartikels vom Käufer auf Kosten und Gefahr des Händlers durchgeführt werden.

24. Bei der Beseitigung eines Mangels durch Austausch der Sache hat der Händler keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch normale Abnutzung der Sache entstanden ist, und auf Schadensersatz für die normale Nutzung der Sache vor dem Ersatz.

25. Der Käufer hat Anspruch auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder kann auch ohne Setzung einer angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn:
a) der Händler den Artikel nicht repariert oder ersetzt hat,
b) der Händler sich geweigert hat, den Mangel zu beseitigen,
c) die Sache trotz Reparatur oder Austausch den gleichen Mangel aufweist,
d) der Mangel so schwerwiegend ist, dass er eine sofortige Minderung des Kaufpreises oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, oder
e) der Unternehmer erklärt hat oder sich aus den Umständen ergibt, dass er den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist oder ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Käufer beseitigen wird.

26. Bei der Beurteilung des Rechts des Käufers auf Minderung des Kaufpreises oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag werden alle Umstände berücksichtigt, insbesondere Art und Wert der Sache, Art und Schwere des Mangels sowie die Möglichkeit einer objektiven Mängelrüge Bitten Sie den Käufer, auf die Fähigkeit des Händlers zu vertrauen, den Mangel zu beheben.

27. Der Rabatt auf den Kaufpreis muss im Verhältnis zur Differenz zwischen dem Wert des verkauften Artikels und dem Wert stehen, den der Artikel hätte, wenn er ohne Mängel wäre.

28. Der Käufer kann vom Kaufvertrag gemäß Abs. 1 nicht zurücktreten. 25, wenn der Käufer an der Entstehung des Mangels mitgewirkt hat oder der Mangel unerheblich ist. Dem Händler obliegt die Beweislast dafür, dass der Käufer an der Entstehung des Mangels mitgewirkt hat und der Mangel unerheblich ist.

29. Handelt es sich bei dem Vertrag um den Kauf mehrerer Waren, kann der Käufer nur hinsichtlich der mangelhaften Sache zurücktreten. Hinsichtlich der übrigen Sachen kann er nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm nicht zumutbar ist, dass er ein Interesse daran haben wird, die anderen Sachen ohne Mängel der Sache zu behalten.

30. Nach Rücktritt vom Vertrag oder einem Teil davon sendet der Käufer die Sache auf Kosten des Händlers an den Händler zurück. Der Unternehmer sorgt dafür, dass die Sache, die vor dem Erkennen des Mangels ihrer Art und Zweckgemäß eingebaut wurde, beseitigt wird. Entfernt der Verkäufer den Artikel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer die Entfernung des Artikels und die Lieferung an den Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Verkäufers veranlassen.

31. Nach dem Rücktritt vom Vertrag muss der Händler dem Käufer den Kaufpreis spätestens 14 Tage nach dem Tag der Rücksendung des Artikels an den Händler oder nach Nachweis, dass der Käufer den Artikel an den Händler gesendet hat, zurückerstatten, je nachdem, was zuerst eintritt .

32. Der Händler erstattet dem Käufer den Kaufpreis zurück oder zahlt ihm einen Rabatt auf den Kaufpreis in der gleichen Weise, wie der Käufer den Kaufpreis gezahlt hat, sofern der Käufer nicht ausdrücklich einer anderen Zahlungsweise zustimmt. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Kosten trägt der Händler.

33. Der Händler hat vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch normale Abnutzung der Sache verursacht wurden, und auf Schadensersatz für normale Nutzung der Sache.

34. Diese Reklamationsbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

35. Der Händler behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Mit der Veröffentlichung im Online-Shop des Händlers gilt die Mitteilungspflicht über die Änderung der Reklamationsbedingungen als erfüllt.

36. Diese Anspruchsbedingungen sind durch das Gesetz Nr. 185/2015 Slg. Urheberrechtsgesetz in der durch spätere Gesetze geänderten Fassung.

37. Diese Reklamationsbedingungen werden am 1.10.2024 gültig und wirksam.

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